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Reisekostenrechner

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So funktioniert's

Tragen Sie Ihre Reisedaten ein. Der Anlass Ihrer Reise muss klar und verständlich beschrieben sein.

Tragen Sie Ihre gefahrene Kilometerzahl, bspw. mit dem Auto, ein. Anstelle des tatsächlichen Kilometersatzes kann ein pauschaler Kilometersatz für jeden gefahrenen Kilometer geltend gemacht und damit als Werbungskosten angesetzt werden: bei Benutzung eines Kraftwagens, z.B. Pkw 0,30 €/km, bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen 0,20 €/km. Sofern Sie öffentliche Verkehrsmittel genutzt haben, tragen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten ein.

Tragen Sie Ihre Übernachtungskosten ein. Diese sind bspw. Kosten für ein Hotelzimmer, Mietkosten eines Zimmers (ggf. möbliert) und anfallende Nebenleistungen.

Lassen sich die Kosten für die Verpflegung nicht genau feststellen, da z.B. in der Rechnung nur der Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung ausgewiesen ist, muss der Gesamtpreis zur Ermittlung der Übernachtungskosten wie folgt gekürzt werden: Frühstück um 5,60 €, Mittag- und Abendessen um jeweils 11,20 €.

Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen für die eigene Verpflegung dürfen Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden. Wird dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist die Verpflegungspauschale zu kürzen. Wählen Sie entsprechend die erhaltene Verpflegung aus. Wurde der Gesamtpreis der Übernachtungskosten bereits um die Verpflegung gekürzt, ist diese hier nicht mehr auszuwählen. Setzen Sie dann insoweit kein Häkchen mehr.

Tragen Sie Ihre Reisenebenkosten ein. Diese beinhalten unter anderem: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder dessen Geschäftspartner, Straßenbenutzung (Maut) und Parkplatz usw.

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